Liebe Vereinsmitgleider,
vor dem Hintergrund der sinkenden Inzidenzahlen hat das Land Niedersachsen weitere Lockerungen für die COVID Exit-Strategie beschlossen.
Was bedeutet das für unseren Trainingsbetrieb? Ab dem 04.03.2022 gibt es keine Voraussetzungen mehr zur Teilnahme an unserem Trainingseinheiten, mit Ausnahme der Mitgliedschaft in unserem Verein.
Im Sport gilt also „0G“.
Außer beim Sporttreiben gilt jedoch weiterhin die FFP2 Maskenpflicht ab dem vollendeten 14. Lebensjahr (höheres Schutzniveau als Medizinische Masken). Für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 14 Jahren sowie Kinder unter 6 Jahren gelten die bekannten Ausnahmen (medizinische Maske/textile Maske, keine Maske).
Die Dokumentationspflicht entfällt, es besteht jedoch die Möglichkeit, sich per Corona-Warn-App im Hallenbad einzuchecken.